ÖGDG NRW Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die Koordination insbesondere der
- kommunalen Gesundheitsberichterstattung,
- Gesundheitsförderung,
- Umweltmedizin,
- psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung,
- medizinisch-sozialen Versorgung älterer Menschen,
- Aufklärung, Beratung und Versorgung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
ist als eigenständige Aufgabe wahrzunehmen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen.
Quelle: Justizportal NRW
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